Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde – Soll ich eine Erinnerung schicken?

What one needs to know about German residence permit or how to get German citizenship
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DeutschLFC89
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Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde – Soll ich eine Erinnerung schicken?

Post by DeutschLFC89 »

Moin moin,

ich habe vor etwa drei Wochen eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) gegen die Ausländerbehörde eingereicht, weil diese über meinen Antrag vom Julu 2024 noch nicht entschieden hat. Laut Gericht wurde die Klage der Behörde vor ca. drei Wochen zugestellt.

Nach meiner Info hat die Ausländerbehörde mein Verfahren an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet, aber seitdem habe ich weder eine Entscheidung noch sonst eine Rückmeldung erhalten.

Ich überlege jetzt, ob ich eine höfliche Erinnerung an die Ausländerbehörde schicken soll, um nach dem Stand der Dinge zu fragen und mitzuteilen, dass ich die Klage zurücknehmen würde, falls bald eine Entscheidung kommt.

Meine Sorge ist, ob so eine Nachricht meine Position vor Gericht schwächen könnte. Andererseits will ich nicht unnötig lange warten, wenn ich mit einem kleinen Anstoß etwas bewegen kann.

Hat hier jemand Erfahrung mit so einer Situation? Würdet ihr so eine Erinnerung schicken oder lieber abwarten?

Danke schon mal für eure Tipps!
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editorL
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Re: Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde – Soll ich eine Erinnerung schicken?

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Re: Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde – Soll ich eine Erinnerung schicken?

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